Hauptberufliche oder Ehrenamtliche in der sportlichen Jugendarbeit können sich jetzt priorisiert impfen lassen. Die hessische Landesregierung hat die Registrierungsmöglichkeit zur
Corona-Schutzimpfung für die Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung) freigeschaltet. Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und
Jugendhilfe beschäftigt sind und nicht bereits durch Priorisierungsgruppe 2 erfasst sind. Personen, die im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) arbeiten,
werden von § 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung des Bundes (Priorisierungsgruppe 3: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) erfasst. Darunter fallen auch die Angebote im Jugendsport in den
hessischen Sportvereinen.
Haupt- und ehrenamtliche Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, die aktuell Jugendsportangebote durchführen und dabei unmittelbar in Kontakt mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten, sind priorisiert (Gruppe 3) impfberechtigt.
Die Anmeldung zum Impftermin muss online durch die zu impfende Person erfolgen (https://impfterminservice.hessen.de). Beim Impftermin selbst muss eine entsprechende Bescheinigung des Trägers/des
Vereins (sog. Arbeitgeberbescheinigung) vorgelegt werden. Diese kann hier heruntergeladen werden.